Allgemeine Geschäftsbedingungen

OpenEDC Health

Mit der Unterschrift eines Vertrags oder der Erstellung eines Benutzerkontos mit einer Kaufabwicklung über die Internetpräsenz der OpenEDC Health UG (im Folgenden als OpenEDC bezeichnet), akzeptieren Sie (die Kundin oder der Kunde, nachfolgend auch Vertragspartner genannt) die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Individuelle Regelungen eines Vertrags haben dabei stets Vorrang und somit Gültigkeit gegenüber widersprüchlichen bzw. konkurrierenden Bestimmungen in diesen AGB. Gegenstand eines Vertragsverhältnisses ist in der Regel die Nutzung der OpenEDC Software im Software-as-a-Service (SaaS) Modell, welches gegebenenfalls um individuelle Dienstleistungen erweitert wird.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen aus acht Bestimmungen, die bei der Nutzung von Angeboten durch OpenEDC beachtet werden sollten. Obwohl diese acht Bedingungen für einige als Standard und selbstverständlich erscheinen mögen, lesen Sie diese Nutzungsbedingungen bitte sorgfältig durch. Diese Nutzungsbedingungen dienen nicht nur dem Schutz unserer Interessen, sondern die Einhaltung dieser Bedingungen schützt auch Ihre eigenen Interessen und die Interessen Dritter. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen kann zur Sperrung Ihres Kontos oder sogar zu Schadensersatz führen. In einigen Fällen kann Ihnen auch ein Benutzerkonto von einer Partei bereitgestellt werden, mit der Sie zusammenarbeiten (in diesem Fall sind Sie Nutzende*r von OpenEDC).

1. Einleitung

1.1 Allgemeines

Sämtlichen Verträgen über Lieferungen und Leistungen von OpenEDC liegen diese AGB zugrunde. Gegenbestätigungen der Kundin oder des Kunden unter Hinweis auf deren AGB akzeptieren wir nur insoweit, als sie nicht unseren AGB widersprechen. Ergänzende bzw. abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von OpenEDC. Als Kundin oder Kunde gelten alle natürlichen oder juristischen Personen, die einen Vertrag mit OpenEDC abschließen bzw. sich über die Internetpräsenz registriert und einen Kauf abgewickelt haben.

1.2 Änderungen

OpenEDC behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen in einer für die Kundin oder den Kunden zumutbaren Weise zu ändern. Individuelle Absprachen in einem Vertragsverhältnis bleiben davon unberührt und müssen, wenn nötig, separat mit Zustimmung des Kunden geändert werden. Änderungen an den AGB werden der Kundin oder dem Kunden spätestens 2 Monate vor Inkrafttreten der geänderten AGB per E-Mail mitgeteilt. Sofern die Kundin oder der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der E-Mail von OpenEDC über die Änderung widerspricht, gilt das Schweigen als Zustimmung zu den geänderten AGB. Diese werden dann ab dem Zeitpunkt der Änderung Teil des Vertrags. Falls die Kundin oder der Kunde den Änderungen in den AGB widerspricht und nachweisen kann, dass die Änderungen unzumutbar sind, hat die Kundin oder der Kunde ein Sonderkündigungsrecht.

2. Vertragsabschluss

2.1 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung der Software von OpenEDC im Software-as-a-Service (SaaS) Modell zur Nutzung über das Internet sowie die Speicherung und Verarbeitung von Kundendaten (Data-Hosting). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass die Kundin oder der Kunde im Rahmen des Vertrages Beratungs-, Schulungs- und Entwicklungsdienstleistungen von Mitarbeitenden von OpenEDC beauftragt. Die Durchführung dieser Dienstleistungen erfolgt nach individueller Absprache zwischen der Kundin oder dem Kunden und OpenEDC.

2.2 Vertragsabschluss

Das Vertragsverhältnis zwischen der Kundin oder dem Kunden und OpenEDC kommt durch einen unterschriebenen schriftlichen Vertrag (mit dem Datum der letzten Unterschrift) oder die Anmeldung über die Internetpräsenz von OpenEDC mit Kaufwabwicklung zustande. Nutzende, welche in ein bestehendes Projekt eingeladen werden, sind nicht als Kundin oder Kunde, sondern als Nutzende zu betrachten. Die Leistung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit, wenn diese von Dritten abhängt und diese die Nichtverfügbarkeit verursachen. Nach einem Leistungsverzug von mehr als 4 Wochen hat der Kunde das Recht, eine Frist von mindestens 14 Tagen zur Leistungserbringung zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann er durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten, sofern die Leistung bis dahin nicht erfolgt ist. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet, wobei sich die Kundin oder der Kunde erhaltene Leistungen darauf anrechnen lassen muss. Soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, ist ein Schadensersatz bei verspäteter Leistung ausgeschlossen.

2.3 Registrierung

Nach der Anmeldung über die Internetpräsenz von OpenEDC erhält die Kundin oder der Kunde ein persönliches Konto. Diese Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben werden. Die Kundin oder der Kunde ist selbst für deren sichere Aufbewahrung verantwortlich. Die Registrierung unter falschem Namen und mit fiktiven E-Mail-Konten ist nicht gestattet. Im Falle von offensichtlich fiktiven Angaben behält sich OpenEDC das Recht vor, das Konto zu löschen. Die Kundin oder der Kunde haftet für alle Schäden, die aufgrund einer Zuwiderhandlung entstehen.

2.4 Softwareüberlassung

OpenEDC stellt während der Mietdauer die Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet für die Nutzung zur Verfügung. Alle nicht ausdrücklich gewährten Nutzungsrechte verbleiben bei OpenEDC oder, falls abweichend, beim jeweiligen Urheber. Ohne Einverständnis von OpenEDC ist das Nutzungsrecht von der Kundin oder dem Kunden nicht an Dritte unterlizensierbar.

Zur Softwarebetreibung speichert OpenEDC die Software auf einem Server, der über das Internet für die Kundin oder den Kunden erreichbar ist.

OpenEDC stellt während der Vertragslaufzeit Aktualisierungen der im Leistungsumfang befindlichen Software kostenfrei zur Verfügung. Dies umfasst insbesondere Sicherheitsupdates und Behebung von allgemeinen technischen Softwarefehlern. Folgende Dienstleistungen sind keine regulären Dienstleistungen und daher kostenpflichtig:

  • Datenbankänderungen auf Kundenwunsch
  • Datenwiederherstellung auf Kundenwunsch
  • Datenimporte, die nicht explizit kostenlos angeboten werden

Die angebotenen Supportkanäle richten sich nach dem gebuchten Tarif. Bei Telefon- und priorisiertem E-Mail-Support ist der Support und die Störungsbeseitigung von Montags bis Freitags, 08:00 - 18:00 Uhr erreichbar. Die Kunde oder der Kunde und OpenEDC legen dafür gemeinsam Benutzer bzw. Personen fest, die für die Störungsmeldung verantwortlich sind. Siehe hierzu auch Kapitel 5.1, Mängel.

OpenEDC überwacht kontinuierlich die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten sämtliche Softwarefehler, die die Nutzung der Software einschränken oder unmöglich machen. OpenEDC ist berechtigt, neue Funktionen zur Software hinzuzufügen und zu entfernen. Sollte das Entfernen von Funktionen die Nutzung für die Kundin oder den Kundin unverhältnismäßig einschränken, erhält die Kundin oder der Kunde ein sofortiges Sonderkündigungsrecht.

2.5 Entgelt

Das Entgelt für die Nutzung der Software (Abonnement) richtet sich nach dem Umfang des Vertragsgegenstandes, wie unter 2.1 definiert. Wenn die Kundin oder der Kunde ein kostenpflichtiges Abonnement wählt, verpflichten sie sich, an OpenEDC das vereinbarte monatliche Entgelt für die Softwareüberlassung und das Data-Hosting zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu bezahlen. Wenn die Kundin oder der Kunde mit einer Zahlung mindestens 30 Tage in Verzug gerät, ist OpenEDC berechtigt, die Leistung zu verweigern, bis das ausstehende Entgelt bezahlt wird. Dies kann beispielsweise durch die Sperrung des Zugangs zur Software geschehen. Wenn die Kundin oder der Kunde mit einer Zahlung mindestens 60 Tage in Verzug gerät, ist OpenEDC berechtigt, das gesamte Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Es sei klargestellt, dass sämtliche Ansprüche auf säumige Zahlungen der Kundin oder des Kunden von einer solchen außerordentlichen Kündigung unberührt bleiben.

Bei unbefristeten Verträgen (siehe auch Kündigung, 2.7) ist OpenEDC berechtigt, die Entgelte angemessen zu erhöhen und hat dies spätestens 2 Monate vor Ablauf des aktuellen Zahlungsturnus der Kundin oder des Kunden per E-Mail mitzuteilen. Die Kundin oder der Kunde hat unabhängig von Sonderabreden das Recht, den Vertrag ohne Frist zum Ende des aktuellen Zahlungsturnus zu kündigen.

2.6 Up-/Downgrade

Das Upgrade auf ein teureres Abonnement oder das Hinzufügen von Nutzenden ist jederzeit ohne Frist im jeweiligen Abonnement möglich. Das Downgrade auf ein günstigeres Abonnement oder das Entfernen von Nutzenden ist zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode möglich. Funktionen, die an ein bestimmtes Abonnement gekoppelt sind, werden mit Wirksamwerden des Upgrades oder Downgrades aktiviert bzw. deaktiviert.

2.7 Kündigung

Der Vertrag wird, wenn nicht individuell geregelt, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Eine Kündigung ist zum Ende der aktuellen Abrechnungsperiode per E-Mail oder in dem jeweiligen Konto möglich. Wenn keine individuelle Leistung zur Archivierung vereinbart wurde, hat OpenEDC das Recht, das Benutzerkonto einschließlich aller Daten ab 90 Tagen nach dem Inkrafttreten der Kündigung zu löschen. Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Daten bis zum Inkrafttreten der Kündigung in einem maschinenlesbaren Format eigenständig zu exportieren. Danach kann er sich innerhalb von 90 Tagen an den Kundensupport wenden, um einen Datenexport zu beantragen. Ohne individuelle Vereinbarung zur Archivierung werden alle Daten des Kunden nach 90 Tagen durch OpenEDC gelöscht. Eine frühere Löschung kann jederzeit schriftlich beantragt werden.

Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere für OpenEDC vor, wenn die Kundin oder der Kunde:

  • die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird,
  • mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis 60 Tage im Verzug ist und er unter Setzung einer angemessenen Nachfrist und unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos gemahnt wurde,
  • bei der Nutzung der Software schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift,
  • die Software zum Zwecke der Förderung krimineller, gesetzeswidriger und ethisch bedenklicher Handlungen nutzt.

OpenEDC hat das Recht, kostenlose Demo-Accounts mit einer Frist von 30 Tagen nach Mittelung an die Kundin oder den Kunden zu kündigen.

3. Nutzung

3.1 Missbrauch der Software und verantwortungsvolle Nutzung

Die Nutzung der Dienste von OpenEDC erfolgt auf eigene Kosten und Gefahr der Kundin oder des Kunden. Die Kundin oder der Kunde ist dafür verantwortlich, ein sicheres Gerät mit einer stabilen Internetverbindung und einem aktuellen Webbrowser zu verwenden. Die Kundin oder der Kunde ist auch dafür verantwortlich, ihre oder seine Mitarbeitenden über die AGB zu informieren und für die Einhaltung Sorge zu tragen.

Die Kundin oder der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass sie oder er allein und vollständig für die Art und Weise verantwortlich ist, wie sie oder er die Dienste von OpenEDC nutzt. In diesem Zusammenhang garantiert sie oder er hiermit, dass sie oder er die Dienste von OpenEDC nicht in Verletzung von Gesetzen oder Vorschriften nutzt, die auf sie oder ihn, OpenEDC oder die Personen anwendbar sein können, deren Informationen sie oder er durch die Dienste von OpenEDC verarbeiten möchte.

Darüber hinaus stimmt die Kundin oder der Kunde zu, die Rechte von OpenEDC oder die Rechte Dritter nicht zu verletzen. Unbeschadet des Vorstehenden gehört dazu beispielsweise:

  • Das Umgehen technischer Sicherheitsmaßnahmen der Systeme von OpenEDC oder der Systeme Dritter.
  • Die Verwendung oder Einführung schädlicher Software wie Viren oder Trojaner, die die Systeme oder Informationen von OpenEDC, anderen Kunden oder Dritten beschädigen, löschen oder anderweitig nicht verfügbar machen können.
  • Die Nutzung von OpenEDC für unbefugte oder unerwünschte Werbung oder zum Versenden von Spam, Massen-E-Mails, Betrugs-E-Mails und/oder Phishing-E-Mails.
  • Die Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von OpenEDC oder Dritten (z.B. Verwendung standardisierter Fragebögen ohne gültige Lizenz), Datenschutzrechte oder sonstiger Rechte.
  • Die Verwendung von Software oder Dateien, die zu einer unangemessenen oder unverhältnismäßigen Nutzung der Dienste, Infrastruktur oder Computersysteme von OpenEDC oder Dritten führen.
  • Die Verwendung von manuellen oder automatisierten Software, Geräten oder anderen Prozessen, um Inhalte innerhalb der Dienste von OpenEDC zu durchsuchen, ohne vorherige Zustimmung.
  • Die Nutzung der Dienste von OpenEDC, um Anleitungen oder Informationen zur Durchführung rechtswidriger Handlungen, zur Begehung rechtswidriger Aktivitäten oder zur Förderung körperlicher Schäden oder Verletzungen zu bewerben oder bereitzustellen.
  • Das Dekompilieren, Disassemblieren, Rückentwickeln oder anderweitige Ableiten des Quellcodes der OpenEDC Software-Dienste, es sei denn, dies ist gesetzlich zulässig.

3.2 Zugang zur Software

Die Kundin oder der Kunde verpflichtet sich, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um unbefugten Zugriff Dritter auf die Software zu verhindern. Dazu gehört insbesondere, das Passwort geheim zu halten und es keinem Dritten zugänglich zu machen. Die Kundin oder der Kunde ist auch dafür verantwortlich, ihre oder seine Mitarbeitenden darüber zu informieren. Das Passwort sollte vom Nutzenden selbst gewählt und festgelegt werden. Die Nutzenden tragen die Verantwortung und Haftung für alle Aktionen, die von ihrem Konto aus durchgeführt werden. Sie sind verpflichtet, OpenEDC umgehend zu informieren, wenn sie Kenntnis davon haben oder den Verdacht haben, dass sich ihr Konto oder ihre Zugangsdaten in den Händen unbefugter Dritter befinden. Darüber hinaus sind die Nutzenden verpflichtet, sofort wirksame Maßnahmen zu ergreifen, wie beispielsweise die Änderung der Anmeldedaten.

OpenEDC empfiehlt dringend, die Zwei-Faktor-Authentifizierung zu aktivieren, um sicherzustellen, dass das Konto des Nutzenden geschützt ist, selbst wenn das Passwort oder das E-Mail-Konto kompromittiert wird.

3.3 Daten in der Software

Die Kundin oder der Kunde garantiert, dass die Nutzung der Dienste von OpenEDC und alle mit Hilfe der Dienste gespeicherten oder anderweitig verarbeiteten Daten nicht gegen geltendes Recht oder die Rechte Dritter verstoßen oder diese verletzen. Darüber hinaus garantiert die Kundin oder der Kunde ausdrücklich, dass er eine gültige rechtliche Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten hat, sofern er die Dienste von OpenEDC zur Verarbeitung personenbezogener Daten nutzt.

Sofern nicht strikt notwendig, sollte die Kundin oder der Kunde die Dienste von OpenEDC nicht verwenden, um direkt identifizierbare personenbezogene Informationen (z.B. Namen, Adressen, Sozialversicherungsnummern usw.) zu speichern oder anderweitig zu verarbeiten, ohne sicherzustellen, dass die Kundin oder der Kunde (zusätzliche) Sicherheitsmaßnahmen zur Sicherung solcher Informationen verwendet, z.B. Verschlüsselungsfunktionen zur Verschlüsselung solcher Informationen.

Die Kundin oder der Kunde verteidigt OpenEDC, hält OpenEDC schadlos und entschädigt OpenEDC für alle Ansprüche, Klagen, Verfahren, Verluste, Schäden, Ausgaben und Kosten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Verstoß gegen die oben genannten Darstellungen und Gewährleistungen ergeben.

3.4 Nutzung zur medizinischen Forschung

Die Kundin oder der Kunde ist sich bewusst, dass OpenEDC als Forschungswerkzeug konzipiert ist. Inhalte, die in der Software oder auf der Webseite gefunden werden, stellen keine medizinische Beratung dar und sollten nicht als Grundlage für medizinische Entscheidungen herangezogen werden. OpenEDC hat keinen direkten Einfluss darauf, wie die bereitgestellten Dienste genutzt werden. Alles, was die Kundin oder der Kunde mit den Diensten von OpenEDC tut und alle Daten, die mit den Diensten verarbeitet werden, liegen in der alleinigen Verantwortung der Kundin oder des Kunden.

Die Kundin oder der Kunde erkennt an, dass die Nutzung von OpenEDC den Vorschriften im Zusammenhang mit medizinischer Forschung unterliegt. Es ist der Kundin oder dem Kunden bewusst, dass alle Handlungen in einem Audit-Trail protokolliert und mit Benutzernamen und IP-Adresse verknüpft werden. Zu diesen Handlungen können das Einloggen oder Ausloggen, das Erstellen von Formularen, das Verwalten von Nutzenden, das Eingeben, Entfernen oder Ändern von Daten, das Versenden von Umfragen und das Ändern von Einstellungen gehören.

Die Dienste von OpenEDC können Informationen enthalten, die von Websites, Produkten oder Dienstleistungen Dritter abgeleitet sind und/oder darauf verweisen (zum Beispiel durch Hyperlinks, Banner oder Schaltflächen). Da OpenEDC keine Kontrolle über solche Websites, Produkte oder Dienstleistungen Dritter hat, stimmt der Kunde zu, dass OpenEDC nicht für den Inhalt dieser Informationen, Websites, Produkte oder Dienstleistungen verantwortlich oder haftbar ist.

4. Datenschutz & Datensicherheit

4.1 Persönliche Daten der Nutzenden

Die Privatsphäre hat für OpenEDC höchste Priorität. Persönliche Daten der Nutzenden werden besonders sorgfältig behandelt. Nutzende erklären sich damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten gespeichert und verarbeitet werden. Ohne Hinweis und explizites Einverständnis der Nutzenden werden die persönlichen Daten nicht Dritten zugänglich gemacht, außer wenn die Weitergabe aus einem der folgenden Gründe nötig ist:

  • zum rechtlichen Schutz der Nutzenden
  • zur Erfüllung richterlicher oder behördlicher Anforderungen
  • zur Verteidigung und zum Schutz der Rechte von OpenEDC oder
  • zum technischen Betrieb der Software

Nutzende werden über Neuigkeiten zum Produkt innerhalb der Software und per E-Mail informiert. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu befolgen.

Zur Vertragsabwicklung, zur Abwicklung der Geschäftsbeziehung und im Rahmen der Nutzung der Software erhebt OpenEDC persönliche Daten von mit dem Kunden verbundenen Personen. Diese Daten werden von OpenEDC ausschließlich im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes verwendet. Sie werden keinesfalls zu Werbezwecken an Dritte weitergegeben. OpenEDC ist berechtigt, die für die Abwicklung der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes und Telemediengesetzes zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und zu speichern.

Sofern geltende Datenschutzgesetze nicht verletzt werden, ist es OpenEDC gestattet, aggregierte Auswertungen über die gespeicherten Daten durchzuführen und diese Daten zur Verbesserung des Produkts einzusetzen.

4.2 Geheimhaltung

OpenEDC verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung des Vertrages zur Kenntnis gelangten Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch anderweitig zu verwerten.

4.3 Datensicherheit und Datenbereitstellung

OpenEDC ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und unbefugten Zugriff Dritter auf die Daten der Kundin oder des Kunden zu treffen.

Um alle bei der Nutzung anfallenden Daten der Kundin oder des Kunden zu sichern, erstellt OpenEDC mindestens zweimal am Tag eine Datensicherung. Diese Sicherung wird auf anderen Servern gespeichert, die mehrfach redundant abgesichert sind. Die Kundin oder der Kunde hat kein Recht auf Wiederherstellung ihrer Daten, falls sie aufgrund ihres eigenen Verschuldens einen Datenverlust erleidet. Eine individuelle Rekonstruktion von Daten ist auf Anfrage möglich und wird nach Aufwand verrechnet.

Die Kundin oder der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher von OpenEDC jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht seitens OpenEDC besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch eine Export-Funktion in der Software. Die Kundin oder der Kunde hat ebenfalls einen Anspruch darauf, eine lokale Kopie der OpenEDC-Software zur Verwendung der exportierten Daten zu erhalten.

5. Mängel & Gewährleistung

5.1 Mängel

OpenEDC erbringt die Leistung im Wesentlichen so, wie dies auf der Internetpräsenz von OpenEDC für eine normale Nutzung unter normalen Umständen angegeben oder in einem individuellen Vertragsverhältnis festgehalten ist.

Sind die von OpenEDC nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen mangelhaft, wird OpenEDC die Leistungen nach Mitteilung durch den Kunden nachbessern oder erneut erbringen. OpenEDC verpflichtet sich dazu, in den unten angegebenen Reaktionszeiten zu antworten, eine Fehlerbehebung einzuleiten und danach die Störung schnellstmöglich zu beheben. Die Kundin oder der Kunde ist verpflichtet, Mängel an OpenEDC unverzüglich über den üblichen Support-Kanal zu melden. Hat die Kundin oder der Kunde keinen Telefonsupport gebucht, kann er die Mängel an die Kontaktadresse im Impressum von OpenEDC senden. Gelingt die Nachbesserung oder der Ersatz durch OpenEDC innerhalb einer angemessenen Frist nicht, ist die Kundin oder der Kunde berechtigt, nach ihrer oder seiner Wahl den Leistungspreis angemessen herabzusetzen oder den Vertrag zu beenden.

Kritische StörungStörungSonstige Meldung
Störungen, die die Nutzung der Software unmöglich macht oder nur mit schwerwiegenden Einschränkungen erlaubt. Das Problem ist für den Kunden nicht oder nur in unzumutbarer Weise selbst behebbar.Fehler, der während der Benutzung der Software auftritt und die Nutzung der Software mehr als nur unwesentlich, allerdings nicht kritisch beeinträchtigt.Meldungen die nicht in erstere beide Kategorien fallen.
2h Reaktionszeit3h Reaktionszeit1 Tag Reaktionszeit

5.2 Verfügbarkeit

Im Falle einer Unterschreitung der Systemverfügbarkeit von wesentlichen Funktionen der Software von 95% innerhalb der letzten 30 Tage, kann die Kundin oder der Kunde die Vergütung entsprechend der Unterschreitung mindern. Diese Daten werden entweder von OpenEDC öffentlich verfügbar gemacht oder auf Nachfrage bereitgestellt, falls die Daten nicht öffentlich verfügbar sind.

5.3 Gewährleistung

OpenEDC übernimmt keine Zusicherung, Garantie oder Gewährleistung dafür, dass:

a) Die Nutzung der Produkte den Anforderungen oder Erwartungen der Kundin oder des Kunden entspricht.

b) Alle Mängel oder Fehler bezüglich der Produkte, oder der Kundin oder dem Kunden als Bestandteil des Produkts bereitgestellten Software, behoben werden, sofern sie nicht die Kernfunktionalität oder individuell vereinbarte und für die Umsetzung einer Studie notwendige Funktionen beeinflussen.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, begründen Ratschläge oder Informationen, die die Kundin oder der Kunde vom Anbieter erhalten hat, keine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Anbieter.

OpenEDC gewährleistet nicht, dass die Software für die Nutzung an anderen Standorten außerhalb des Vertragsgebiets geeignet oder verfügbar ist.

6. Haftung

6.1 Unbefugte Kenntniserlangung

OpenEDC haftet nicht für (a) Schäden, die der Kundin oder dem Kunden aus der Nutzung der Software entstehen falls keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch OpenEDC vorliegt, und (b) Schäden aufgrund unbefugter Kenntniserlangung von persönlichen Nutzerdaten durch Dritte (z.B. durch einen unbefugten Zugriff von Angreifern auf die Datenbank). OpenEDC kann auch nicht dafür haftbar gemacht werden, dass Angaben und Informationen, die von den Nutzenden selbst Dritten zugänglich gemacht wurden, von diesen Dritten missbraucht werden.

6.2 Gespeicherte Inhalte

Die Kundin oder der Kunde trägt die alleinige rechtliche Verantwortung für gespeicherte Daten, Inhalte und Dateien und ist für die Einhaltung gesetzlicher Regelungen in Bezug auf Datenschutz, Lizenzierung und Compliance verantwortlich. Beinhaltet ein individueller Vertrag die Validierung der Software, verpflichtet sich OpenEDC dazu, der Kundin oder dem Kunden alle notwendigen Dokumente bereitzustellen, mit denen die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen geprüft werden kann. Diese Dokumente werden durch einen Zugang zu dem Qualitätsmanagementsystem (QMS) von OpenEDC bereitgestellt.

6.3 Ansprüche Dritter

Die Kundin oder der Kunde verpflichtet sich, OpenEDC von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und OpenEDC die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.

6.4 Verdacht auf Rechtswidrigkeit

OpenEDC ist zur sofortigen Sperrung des Kontos berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig erlangt wurden und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte OpenEDC davon in Kenntnis setzen. OpenEDC hat den Kunden von der Sperrung und dem Grund dafür unverzüglich zu informieren. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

7. Mitteilungen

Sämtliche Mitteilungen sind schriftlich an die angegebenen Adressen zu richten. Die Übermittlung per E-Mail genügt jeweils dem Schriftlichkeitserfordernis. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Adressänderungen unverzüglich bekannt zu geben, anderenfalls gelten Mitteilungen an die zuletzt schriftlich bekanntgegebene Adresse als rechtswirksam.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Aufrechnung

Die Kundin oder der Kunde kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen Gegenforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dieser Anspruch OpenEDC bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

8.2 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.3 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der Parteien aus oder anlässlich der Geschäftsbeziehung ist das sachlich zuständige Gericht.

8.4 Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile des Vertrages als unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der Gesamtvereinbarung im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in einem solchen Fall den Vertrag so anpassen, dass der mit dem nichtigen oder unwirksam gewordenen Teil angestrebte Zweck so weit wie möglich erreicht wird.